Feuerwehreinsätze -Alarmierungsordnung

Wieder ein Großeinsatz (f 4) in Feldkirch mit 12 Feuerwehreinsatzfahrzeugen bei einem Balkonbrand im 4. OG.

Der Bundesfeuerwehrverbandes sieht eine  Alarmierungsordnung vor, zitiere:
Die Alarmierungsordnung hat den Sinn, nach Einlangen eines Notrufes oder Alarmauftrages in der LSZ/FAZ möglich rasch die Feuerwehr(en) mit den, in der Mindestausrückordnung definierten, Fahrzeugen zu alarmieren bzw. die vorgesehenen Personen und Diensts.

Die Bundes-Alarmbezeichnungen;  Brand: B1 bis B3. Der Technische Einsatz: TO bis T3/T Boot und der gefährliche Stoff Einsatz: GO bis G3/G Boot. Vorarlberg hat eine f-Checkliste.
Die Bezeichnung „f3“, entspricht der B2 Bundesbezeichnung, das heißt, mittleres Ereignis, z.B. Zimmerbrand, Wohnungsbrand.
Die f-Checkliste enthält keine Angaben, an Mindestausrückordnung, was in der Bundes-Alarmierungsordnung zum Alarmauftrag an Fahrzeugen angegeben wird.

Die Entscheidung vor Ort durch den Gruppenkommandanten (Einsatzleiter).
Das Eintreffen des ersten Einsatzfahrzeuges (TLF 1-8) vor Ort, erkundet der Gruppenkommandant (Einsatzleiter) die Lage, setzt die Mannschaft ein, macht eine Rückmeldung an die zuständige Feuerwehrzentrale über die Situation ob weitere, welche Einsatzkräfte benötigt werden oder NICHT. Es werden fortlaufend Lagebesprechungen (was hat sich verändert die einsatztaktig ändern usw.) durchgeführt, am Ende (Feuer aus) erfolgt die Einsatz Schlussbesprechung.

Themen Schlussbesprechung: Warum hat es gebrannt? Sind die Alarmierungen und die Einsatztaktik nach den notwendigen Erfordernissen erfolgt? Was vermochten die Vorbeugemaßnahmen? Haben die Bewohner auf das Ereignis richtig reagiert mit den vorhandenen Vorbeugemaßnahmen?

Wir sehen, die Alarmierungsordnung ist strukturiert an Einsatzmöglichkeiten, es muss nicht immer, ein Großeinsatz angeordnet werden f4 und f5. Die vorhandenen Vorbeugemaßnahmen spielen eine sehr wichtige Rolle, retten Leben und halten den Sachschaden gering.


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