Die Feuerwehr ist mit dem Abschleppwagen unterwegs, war die Ö3 Verkehrsmeldung am 28.01.2016, dafür gibt es auch private Unternehmen.
Die freiwilligen Feuerwehren bieten weitere verschiedene Tätigkeit an wie, Pannendienst, Platzeinweiser, Gastronomie, Verleih von Party Zelte, Straßenreinigung, verschiedene handwerkliche Dienste usw.
Jeder Dienstleistungsauftrag an die Feuerwehr wird zur Frage der Arbeitsplatzsicherung.
Wo kann man die freiwillige Feuerwehr einreihen, als Unternehmen, Verein oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts? Wer finanziert die freiwillige Feuerwehr? Mit welchen Geldern werden sie finanziert? Wie viel Feuerwehr brauchen wir wirklich?
Welche Voraussetzung ist notwendig für den Feuerwehreinsatz, dass dieser gerechtfertigt ist?
Darauf gibt es keine ausreichende Antwort von den Verantwortlichen Bürgermeister und der Landesregierung.
Dies erweckt den Eindruck, die Bürgermeister, Gemeindevertreter und Hr. LH Wallner müssen von den freiwilligen Feuerwehren so gerührt sein, dass sie jede Erkennung an Notwendigkeit oder Luxus (alle 400 Meter eine Feuerwehrzentrale mit je 5 Einsatzfahrzeugen) der geforderten Feuerwehr Anschaffungen nicht mehr wahrnehmen können. Dass Prüfungen mit kritischer Hinterfragung bleiben aus, dafür kommentarlose Zugestimmungen.
Wir glauben zu wissen, die Feuerwehr ist dafür vorgesehen, wo lebensrettende Vorbeugemaßnahmen nicht mehr greifen, ist die Rettungskette (Feuerwehr) vorgesehen und nicht als Dienstleistungsunternehmen.