Stellungnahme der Piratenpartei Österreichs zu Rick Falkvinges Blogeintrag zu Kinderpornographie

Piraten: Kindesmissbrauch effektiv verfolgen, nicht instrumentalisieren

Obwohl zu keiner Zeit Zweifel an unserer diesbezüglichen Haltung und Einstellung bestand, spricht sich die Piratenpartei Österreichs aus gegebenem Anlass in aller Deutlichkeit gegen jegliche Verharmlosung von Kindesmissbrauch und Kinderpornographie aus.

Unter einer äußerst unglücklich gewählten Überschrift, die geeignet ist, ein falsches und abstoßendes Bild zu vermitteln, stellt Rick Falkvinge auf seinem privaten Blog theoretische Überlegungen zu den spezifischen Gesetzeslagen zu Kinderpornographie in Schweden und den USA und zu ihren praktischen Auswirkungen an. [1]

Rick Falkvinge ist zwar der Gründer der ersten Piratenpartei, bei seinen Wortmeldungen handelt es sich jedoch um seine Privatmeinung, die keine Rückschlüsse auf Positionen der Piratenpartei Österreichs zulässt. Wir finden seinen Blogpost missverständlich formuliert und halten fest, dass es bei uns Piraten keinerlei Debatten oder Anstrengungen in die von Falkvinge vorgeschlagene Richtung gibt.

Falkvinge spricht jedoch offensichtlich nicht eine Legalisierung von Kindesmissbrauch oder der Produktion von kinderpornographischem Material an. Vielmehr weist er auf unbeabsichtigte Nebenwirkungen und Lücken der Gesetzeslage hin, sowie auf kommende technische Entwicklungen, die seiner Ansicht nach eine Spezifizierung der entsprechenden Gesetze erfordern.

Er verweist unter anderem darauf, dass das Besitzen von kinderpornographischen Dokumenten im US-amerikanischen Recht teilweise stärker bestraft wird als der Kindesmissbrauch selbst. Es ist klar, dass eine solche Rechtslage dem Wertebewusstsein der Rechtsgemeinschaft widerspricht.

Falkvinge verweist weiters darauf, dass die Gesetzeslage paradoxerweise die Dokumentation, Verfolgung und Aufdeckung von Kinderpornographie durch z. B. investigative Journalisten erschwert. Es stellt sich hierbei unter Umständen auch das juristische Problem, Zeugen und Ermittler von Konsumenten zu unterscheiden. Aus diesem Grund unterstützt auch die Schwedische Journalistengewerkschaft Falkvinges dahingehende Forderung. [2]

Eine weitere Problematik der geltenden Rechtslage liegt laut Falkvinge darin, dass das schwedische Gesetz Gewaltverbrechen gegen Kinder mit der Selbstdokumentation konsensualer Handlungen Siebzehnjähriger gleichsetzt. Nicht zuletzt argumentiert Falkvinge, dass eine strenge Verfolgung des bloßen Besitzes von Filmdokumenten mit kinderpornographischen Inhalten in Bezug auf die Verfolgung und Ächtung von Kindesmissbrauch sogar kontraproduktiv sein kann.

Ebenso verweist er auch kritisch darauf, dass die Verfolgung von Kinderpornographie oft als vorgeschobener Grund für allgemeine Zensur- und Überwachungsabsichten herangezogen wird. Gerade ein so scheußliches Verbrechen wie Kindesmisshandlung eignet sich leider als Deckmantel für die unhinterfragte Einschränkung der Grundrechte der Internetbenutzer und in weiterer Folge aller Bürgerinnen und Bürger.
Ungeachtet der anderen von Falkvinge angesprochenen Punkte lehnen die Piraten als Partei, die die Bürgerrechte und Grundrechte im Informationszeitalter verteidigt, eine missbräuchliche Verwendung emotional aufgeladener Themen zur Beschränkung der Freiheitsrechte der Bürger ab. Wir verurteilen deswegen die Instrumentalisierung des Kindesmissbrauchs im Dienste des Ausbaus von Zensur und Überwachung.
Kindesmissbrauch muss so effektiv wie irgendwie möglich verfolgt werden. Die Piraten treten dafür ein, strafgesetzwidrige Handlungen auch in Zukunft ohne gleichzeitigen Eingriff in die Grundrechte Unbeteiligter zu verfolgen.

 


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