2014-02-14
Jetzt heißt es nicht Smartphone oder Handy, sondern Musikhandy. Das die hauptsächliche Funktion die Kommunikation ist wird ignoriert. Es wird in erster Linie als illegales Video.- und Musikkopiergerät gesehen und muß somit mit fetten Abgaben verteuert werden. Bedankt Euch bei den Lobbiesten und Steinzeitparteien. http://derstandard.at/1389860295539/Festplattenabgabe-Handys-laut-Gericht-verguetungspflichtig