2017-03-21
Wieder ein Großeinsatz (f 4) in Feldkirch mit 12 Feuerwehreinsatzfahrzeugen bei einem Balkonbrand im 4. OG.
Der Bundesfeuerwehrverbandes sieht eine Alarmierungsordnung vor, zitiere:
Die Alarmierungsordnung hat den Sinn, nach Einlangen eines Notrufes oder Alarmauftrages in der LSZ/FAZ möglich rasch die Feuerwehr(en) mit den, in der Mindestausrückordnung definierten, Fahrzeugen zu alarmieren bzw. die vorgesehenen Personen und Diensts.
Die Bundes-Alarmbezeichnungen; Brand: B1 bis B3. Der ...
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